Zirkelberatung

Das Angebot
Existenzgründer und - gründerinnen sowie junge Unternehmer schaffen neue Arbeitsplätze. Die Unterstützung nachhaltiger Existenzgründungen ist deshalb ein wesentliches Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Aufbau einer unternehmerischen Selbstständigkeit ist für viele Menschen ein Erfolg versprechender Weg aus der Arbeitslosigkeit. Die Entscheidung für diese persönliche und berufliche Neueorientierung muss jedoch gut vorbereitet sein. Gründerinnen und Gründer brauchen Sicherheit und Unterstützung bei Ihrem Schritt in die Selbstständigkeit. Sie benötigen gute und professionelle Beratung. Doch meist fehlt ihnen die Erfahrung in der Auswahl der Berater und Berater-
innen. Zudem mangelt es oft an den notwendigen finanziellen Mitteln.

Mit Hilfe der Zirkelberatung NRW können sich angehende, aus der Arbeitslosigkeit kommende Selbst-
ständige intensiv und qualifiziert auf ihre Gründung vorbereiten. Dabei übernimmt das Land NRW einen Großteil der Beratungskosten.

Der Teilnehmerkreis
Die Zirkelberatung ist eine Gründungsberatung für Arbeitslose ALG I- oder ALG II-Bezieher. Bei einer vergleichbaren Einkommenslage können auch Berufsrückkehrende und Hochschulabsolventen teilnehmen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass es sich bei dem Vorhaben um eine Kleingründung handelt, die auf einer konkreten, realistischen und grundsätzlich umsetzbaren Geschäftsidee basiert.

Wichtig: Eine Zirkelberatung kann nur vor der Aufnahme einer selbst-
ständigen Tätigkeit in Anspruch genommen werden.

Die Beratungsform
Die Zirkelberatung ist eine kombinierte Gruppen- und Einzel-
beratung, an der mindestens vier und maximal sechs Personen teilnehmen. Der Umfang beträgt pro Teilnehmer ein Tagewerk, das acht Stunden umfasst - je zur Hälfte Gruppen- und Einzelberatung. Die Anzahl der Gruppenberatungs-
stunden ist demnach abhängig von der Teilnehmerzahl.

Die Inhalte
In der Zirkelberatung wird mit fachlicher Unterstützung durch selbstständige Gründungsberater und - beraterinnen ein individuelles Gründungskonzept erstellt, optimiert und überprüft.

 

Gegenstand der Zirkelberatung sind:

  • Konkretisierung der Geschäftsidee mit Ausrichtung auf die Gründerpersönlichkeit und den Markt
  • Klärung und Bewertung der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der individuellen Gründungs-
    situation
  • Hilfestellung bei der Prüfung der Markt- und Wett-
    bewerbsverhältnisse
  • Unterstützung bei der Fragestellung der sozialen Absicherung
  • Hilfestellung bei der Erarbeitung eines schriftlichen Geschäftsplanes
  • Überprüfung der Wirtschaftlichkeit
  • Einschätzung von Chancen und Risiken

Die Kosten
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Teilnahme an einer Zirkelberatung mit einem maximalen Zuschuss zu den Beratungskosten in Höhe von 500,- Euro pro Teil-
nehmenden. Der Eigenbetrag der Teilnehmenden beträgt mindestens 150,- Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bezogen auf den Gesamtrechnungsbetrag.

Quelle: Informationsbroschüre "Zirkelberatung NRW"
Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.)